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Änderung des WaffG steht bevor: Aufbewahrungsrichtlinien

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GBrings
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Re: Änderung des WaffG steht bevor: Aufbewahrungsrichtlinien

Beitrag von GBrings » Mi 10. Mai 2017, 18:13

Hallo!

Ich sehe da weniger ein Problem.
Meine Markierer sind eh immer in einem verschlossenen Schrank, wenn ich sie nicht nutze.
Denn ich kann ja niemandem in den Kopf schauen & verhindere dadurch nur Missbrauch, durch andere.
Und wenn man sie transportiert, mache ich auch immer ein Schloss drauf & habe die HP-Flasche, sowie die 18g Kartuschen, in einem separatem Transportbehälter. Der ist ebenfalls verschlossen.
Man muss mit den Markierern halt verantwortungsvoll umgehen.
Kein Grund sich aufzuregen.
Also Ruhe bewahren & einfach Schlösser besorgen.

MfG Roland

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Re: Änderung des WaffG steht bevor: Aufbewahrungsrichtlinien

Beitrag von Drellerbetsch » Mi 10. Mai 2017, 18:51

Nur mal so aus Neugierde....
Woher wissen denn irgendwelche Behörden, dass ich einen Paintballmarkierer besitze?
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Re: Änderung des WaffG steht bevor: Aufbewahrungsrichtlinien

Beitrag von Famas » Mi 10. Mai 2017, 19:32

Aktuell gar nicht, wenn man dich nicht über das Internet zuerst auf links dreht, wofür tatsächlich noch ein Verdacht gebraucht wird. (Maas, übernehmen Sie!)
Ein offizielles Register wie bei EWB-Waffen gibt es derzeit zum Glück nicht.
Aber was nicht ist, kann ja noch werden. Die gesetzliche Grundlage gibt es längst. Diese auf F-Waffen zu erweitern, bedeutet etwa 2 Worte einzufügen und die Verwaltungsvorschrift ein bisschen anzupassen.
Abgesehen davon, dürfte es schon ungut genug sein, wenn ein Sheriff (oder die Feuerwehr oder der Rettungsdienst) mal aus irgendeinem anderen Grund in deine Wohnung kommt und du im Nachhinein verknackt wirst, wenn irgendwas rumlag.

Interessanterweise gibt sich die Airsoftszene wie üblich gesammelt taub und blind obwohl sie 1. diesmal auch betroffen sind und es sich 2. tatsächlich um eine Verschärfung handelt.
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Re: Änderung des WaffG steht bevor: Aufbewahrungsrichtlinien

Beitrag von Zaphod » Fr 19. Mai 2017, 08:03

Tja, die Gesetzesänderung wurde ohne mit der Wimper zu zucken in drei Minuten durchgewunken. :kotz:

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Re: Änderung des WaffG steht bevor: Aufbewahrungsrichtlinien

Beitrag von Famas » Fr 19. Mai 2017, 09:02

Das war zu erwarten. Und trotz dem Gegenwind von Seiten prolegal und der GRA.
Nix zu machen.
Hast du es angeschaut? Wieviele MdBs waren anwesend? 4?

Irgendwie finde ich in der neuen Fassung aber die Einschränkung zur Aufbewahrung von F-Waffen nicht... vermutlich überlesen in dem wirren Geschwurbel.
Unfassbar wie sinnlos kompliziert solche Texte immer sind.
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Re: Änderung des WaffG steht bevor: Aufbewahrungsrichtlinien

Beitrag von Zaphod » Fr 19. Mai 2017, 09:26

Nee, habs leider nicht gesehen. Auf WO hatte einer berichtet. Müssen ca. 50 Abgeordnete gewesen sein. Man hat das Gefühl, argumentativ gegen ne Wand zu schreiben. Da konnten sich die Verbände, Lobbygruppen und Private den Mund fusselig reden. Alle Argumente und offizielle Statistiken wurden komplett ignoriert.
Da freu ich mich schon auf die EU-Richtlinienumsetzung. Und diese beknackte Magazinregelung :kotz:

Hab aus Protest gleich ne Batterie blockierter 30er PMAG's (Danke BDS) zum AR15 16,75" im klassischen M4-Gewand gekauft. Sieht auch einfach artgerechter aus :happy:

*Die F-Waffenlagerung ist gut versteckt im Text. Evtl. finde ich sie nochmal. Da stand das auch mit Schreckschußwaffen entladen und verschlossen zu lagern.

Mein erster Eintrag hier im Thread. PDF Seite 13. unter Punkt 2. Man vergleich den unterschiedlichen Wortlaut zu Punkt 1.
Wer den Unterschied zwischen "Erlaubnispflichtigen Schußwaffen" und "Waffen" kennt, weiß worauf es hinausläuft.

Jetzt muß ich meiner Frau verklickern, daß der Morgenstern ihres verstorbenen Vaters nicht mehr im Regal liegen darf.

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Re: Änderung des WaffG steht bevor: Aufbewahrungsrichtlinien

Beitrag von Famas » Mi 5. Jul 2017, 16:32

Die Änderung des Waffengesetzes wurde heute im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt damit ab morgen in Kraft!

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xa ... 9264111245

Konkret: Siehe in dem PDF des Bundesanzeigers oben, Seite 7, rechte Spalte, ziemlich in der Mitte:
“Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter
Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen
aufzubewahren:
1. mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition,
deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;”
Das heißt für uns im Klartext:
Alle Waffen mit :F: drauf müssen ab sofort verschlossen gelagert werden!
Da "verschlossenes Behältnis" nicht genau definiert ist, reicht eine Tasche, Koffer, Aktenschrank etc mit irgendeinem Schloss daran. Praktisch genau das gleiche wie beim Transport.
Jedoch: Ein Raum gilt nicht als Behältnis. Zimmertür abschließen reicht also definitiv nicht aus.

P.S.: Etwas Offtopic aber vielleicht für den einen oder anderen auch relevant: Betroffen hiervon sind alle Waffen, die "von der Erlaubnispflicht freigestellt sind". Dies schließt nicht nur alle :F: Waffen wie Paintballmarkierer, Airsoft, Luftgewehre etc sondern auch Schreckschusswaffen mit PTB Zeichen.

BBs und Paintballs sind Geschosse und damit allein keine Munition im Sinne des Gesetzes. Diese dürfen weiterhin unverschlossen gelagert werden.
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Re: Änderung des WaffG steht bevor: Aufbewahrungsrichtlinien

Beitrag von Der_Horstler » Di 5. Dez 2017, 00:48

Ich sehe das so:
Da man ja auf eigenem Grundstück/eigener Wohnung F-Waffen auch führen darf, die allgemein ab 18 jähren frei sind und nicht genehmigungspflichtig sind, darf man, solange sich irgend jemand über 18 in der Wohnung aufhält, die Markieren auch im Regal oder auf dem Tisch rumliegen haben.
Oder im Holster am Mann. Die F-Waffen sind ja nicht personenbezogen.
Erst wenn sich niemand in der Wohnung aufhält müssen die Verschlossen werden.
Also wenn ich Nachtschicht hab und meine Freundin in der Wohnung ist und schläft dürfen die Markierer trotzdem an der Wand hängen oder unter dem Kopfkissen liegen. Und auch PTB-Waffen.
Also wenn irgendwer über 18 irgendwie in der Wohnung ist.
Ich bin kein Anwalt, aber so würde ich das interpretieren.

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Re: Änderung des WaffG steht bevor: Aufbewahrungsrichtlinien

Beitrag von Famas » Di 5. Dez 2017, 10:24

Damit liegst du falsch und das macht leider genau den Knackpunkt des Ganzen aus.
Geht man nach den Gerichtsurteilen bei scharfen Waffen, wo das ja schon lange so ist, fängt eine "Aufbewahrung" dann an, wenn man die tatsächliche Kontrolle über den Gegenstand verliert.
Schlafen gilt dabei wie "abwesend" sein.
Damit möchte der Gesetzgeber vermutlich unterbinden, dass man sich freie Waffen zur Selbstverteidigung bereit legt. Der Paragraf greift sowohl bei F- als auch bei PTB-Waffen (Schreckschuss).
Da die Einbruchszahlen seit Jahren ohnehin durch die Decke gehen, muss man den "Handwerkern" ja nicht noch unnötig das Leben schwer machen :disillusioning:

Aber grundsätzlich hast du Recht, wenn du sagst, dass F-Waffen nicht Personenbezogen sind.
Wenn nur deine Freundin zuhause ist, dürfen die Teile rumliegen, sofern sie volljährig ist und nicht mit einem Waffenverbot aufgrund Vorstrafen belegt ist.
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Re: Änderung des WaffG steht bevor: Aufbewahrungsrichtlinien

Beitrag von Der_Horstler » Do 11. Jan 2018, 19:32

Wie würde das denn eigentlich rechtlich aussehen wenn man aus einem Markierer den Core entfernt, den Lauf mit Silikon oder sowas füllt, naja, das ganze zu einer nicht mehr funktionierenden Deko-Waffe umbaut.
Sollte man dann ja eigentlich an der Wand hängen haben dürfen, oder?
Oder gilt das wegschließen auch für Anscheins- bzw. Deko-Waffen?

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