Ich philosophiere mal, ohne dir "Absolution" zu erteilen:
Wenn du deine Waffe vom Core befreist, hast du immernoch eine ge-F-te Waffe (Hülle), die jedoch nicht mehr funktioniert. Da die Funktion keinen Einfluss auf die Aufbewahrung hat, sind wir keinen Schritt weiter.
Eigtl. zählt es noch als Waffe, weil ein F drauf ist, somit muss es verschlossen aufbewahrt werden.
Argumentierst du andersrum und sagst, durch die Demontage "verfällt" das F und es ist ein Teilesatz, wäre das an-die-Wand-hängen möglich, das Rückbauen nicht....
Rechtlich eindeutig kann ich dir nicht sagen was du hast, wenn du den Core aus der Waffe baust... Ist es noch eine Waffe oder ein Teilesatz? Müssen diese Bauteile aufgrund ihrer Bestimmung ebenfalls verschlossen werden? Darfst du das oder brauchst du einen Büchsenmacher (eigtl wolltest du sie ja nur reinigen, bist aber nicht fertig geworden...)?
Kurzum: Alles Vermutungen, bei denen es auf den Polizisten ankommt, der dich kontrolliert (sofern das überhaupt passiert).
Neben einem "Nein" kann dir eine rechtlich einwandfreie Antwort nur ein Anwalt geben.
Häng die Waffe doch in einen Glaskasten. Dann staubt auch nix ein und es ist verschlossen.
