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Änderung des WaffG steht bevor: Aufbewahrungsrichtlinien

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Zaphod
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Re: Änderung des WaffG steht bevor: Aufbewahrungsrichtlinien

Beitrag von Zaphod » Do 11. Jan 2018, 20:24

Mit selbermachen stehst schnell blöd da, weil das Unbrauchbarmachen von Schußwaffen vom Fachmann gemacht und dokumentiert werden muß.
Da das WaffG hier keine Unterscheidung zwischen scharfen und freien Waffen macht, hilft Dir wahrscheinlich nur das nachfragen beim Büma oder Waffenbehörde.

Der_Horstler
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Re: Änderung des WaffG steht bevor: Aufbewahrungsrichtlinien

Beitrag von Der_Horstler » Fr 12. Jan 2018, 00:21

Naja, wenn man den Core komplett rausnimmt und wegpackt ist das Ding ja nachweislich und offensichtlich nicht funktionsfähig.
Und auch nicht mit wenigen Handgriffen in Betrieb zu nehmen.
Wobei im Gegensatz zu handelsüblichen Demo-Waffen dürfte man ja den Markierer wieder funktionstüchtig machen.
Aber wenn das Teil ohne Core und mit meinetwegen mit Silikon vergossenem Lauf im Regal oder unverschlossen in der Ecke steht ist es doch ok, oder?

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Zaphod
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Re: Änderung des WaffG steht bevor: Aufbewahrungsrichtlinien

Beitrag von Zaphod » Fr 12. Jan 2018, 08:48

Sorry, aber es wird Dir keiner eine Absolution geben können. Ich würde gerne sagen "Machs so, dann funktioniert das". Nur fallen unserer Waffen unters WaffG. Da drin ist unter anderem geregelt, wie Waffen "dauerhaft" unbrauchbar gemacht sein müssen, damit sie als Deko erlaubt sind, wer das machen darf und wie sie aufbewahrt werden müssen. Der Gesetzgeber macht hier keine Unterscheidung ob scharfe oder freie Waffen. Und bei Verstößen gegen das WaffG ist die Justiz nicht zimperlich.

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Re: Änderung des WaffG steht bevor: Aufbewahrungsrichtlinien

Beitrag von MaddinB666 » Fr 12. Jan 2018, 18:32

Ich philosophiere mal, ohne dir "Absolution" zu erteilen:
Wenn du deine Waffe vom Core befreist, hast du immernoch eine ge-F-te Waffe (Hülle), die jedoch nicht mehr funktioniert. Da die Funktion keinen Einfluss auf die Aufbewahrung hat, sind wir keinen Schritt weiter.
Eigtl. zählt es noch als Waffe, weil ein F drauf ist, somit muss es verschlossen aufbewahrt werden.
Argumentierst du andersrum und sagst, durch die Demontage "verfällt" das F und es ist ein Teilesatz, wäre das an-die-Wand-hängen möglich, das Rückbauen nicht....
Rechtlich eindeutig kann ich dir nicht sagen was du hast, wenn du den Core aus der Waffe baust... Ist es noch eine Waffe oder ein Teilesatz? Müssen diese Bauteile aufgrund ihrer Bestimmung ebenfalls verschlossen werden? Darfst du das oder brauchst du einen Büchsenmacher (eigtl wolltest du sie ja nur reinigen, bist aber nicht fertig geworden...)?
Kurzum: Alles Vermutungen, bei denen es auf den Polizisten ankommt, der dich kontrolliert (sofern das überhaupt passiert).
Neben einem "Nein" kann dir eine rechtlich einwandfreie Antwort nur ein Anwalt geben.

Häng die Waffe doch in einen Glaskasten. Dann staubt auch nix ein und es ist verschlossen. :aetsch:
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Wenn dir was nich passt, sag es mir direkt! In der Regel beiße ich nicht.

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Re: Änderung des WaffG steht bevor: Aufbewahrungsrichtlinien

Beitrag von Zaphod » Sa 13. Jan 2018, 13:56

Maddins Vorschlag, eine abschließbare Glasvitrine zu verwenden, halte ich für den sinnvolleren Weg.

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Re: Änderung des WaffG steht bevor: Aufbewahrungsrichtlinien

Beitrag von Zaphod » Do 7. Jun 2018, 14:05

Ich bin eben mal durch Zufall durchs FAQ Recht gestolpert :mrgeen:

Im Bereich funktionierende Schalldämpfer für freie Waffen :top: und Aufbewahrung :irre: hat sich ja ä bißl was getan.

Da es mittlerweile zugelassene Schalldämpfer (gekennzeichnet mit dem F im Fünfeck und Kaliberangabe) für RAM's gibt, muß man berücksichtigen, das sie den freien Waffen rechtlich gleichgestellt sind, für die sie bestimmt wurden.
D.h. der Erwerb ist frei ab 18, Transport und die Aufbewahrung wie bei den freien Waffen in einem verschlossenen Behältnis.

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Re: Änderung des WaffG steht bevor: Aufbewahrungsrichtlinien

Beitrag von Famas » So 10. Jun 2018, 09:46

Jau, du hast recht, aber ich mach da nix mehr.
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