Ich sage nur waffenrechtliche Definition von Waffe und Schußwaffe.
Kleines Beispiel auf S.13 Absatz (2)
(2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter
Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Be-
schränkungen aufzubewahren:
1.
mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der
Erlaubnispflicht freigestellt ist;
Wer sich das mal antun will, viel Spaß

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downl ... cationFile