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Änderung des WaffG steht bevor: Aufbewahrungsrichtlinien

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Zaphod
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Änderung des WaffG steht bevor: Aufbewahrungsrichtlinien

Beitrag von Zaphod » Mi 25. Jan 2017, 20:31

Wenn wir Pech haben, setzt uns die Bundesregierung demnächst nen Ei ins Nest.
Ich sage nur waffenrechtliche Definition von Waffe und Schußwaffe.
Kleines Beispiel auf S.13 Absatz (2)

(2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter
Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Be-
schränkungen aufzubewahren:
1.
mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der
Erlaubnispflicht freigestellt ist;


Wer sich das mal antun will, viel Spaß :irre:

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downl ... cationFile

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Re: Änderung des WaffG steht bevor: Aufbewahrungsrichtlinien

Beitrag von Largo » Mi 25. Jan 2017, 21:01

liest sich so als wenn ich einfach ein kofferschloß an meinen transportkoffer machen muss,
etwas übertrieben, aber noch annehmbar.

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Re: Änderung des WaffG steht bevor: Aufbewahrungsrichtlinien

Beitrag von Zaphod » Do 26. Jan 2017, 00:21

Ist mir persönlich "to much". Bei mir stehen se dekorativ neben dem Schreibtisch bzw. an der Wand. Da tun sie Keinem was und gegen Mitnahme durch Unberechtigte gibts ne Haustür. Wer die, salopp gesagt, aufbricht, läßt sich auch nicht von nem Schloß am Koffer oder nem Blechschrank aufhalten. Hätte ich jetzt minderjährige Kinder im Haus, sähe die Sache anders aus. Hab ich aber nicht.

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Re: Änderung des WaffG steht bevor: Aufbewahrungsrichtlinien

Beitrag von Famas » Do 26. Jan 2017, 10:30

Das ist wieder nur ein Gesetzesvorschlag der zur Abstimmung gebracht wird.
Diesmal aber kein grüner Ideologie-Dünnschiss sondern sogar halbwegs solide, das heißt, das könnte sogar durchkommen.

Da es aber noch nicht beschlossen ist, kann ich jeden einzelnen nur dazu auffordern, sofort seinem zuständigen Bundestagsabgeordneten zu schreiben (am besten per Post) und gegen die neuerlichen Änderungen zu protestieren!

Es ist wie immer nur Salamitaktik - hier ein bisschen, dort ein bisschen.
Der Sicherheitsgewinn ist gleich Null!

Für scharfe Waffen sollen die Aufbewahrungsrichtlinien geändert werden, so dass Neulinge nur noch Schränke der Klasse 0 kaufen dürfen, die preislich bei 900-1000 Euro anfangen - und das um am besten eine Glock für 500 Euro drin aufzubewahren.
Bestandsschutz sei gesichert, heißt es, daher gehen die Waffenbesitzer nicht auf die Barrikaden. Was so eine "Kleinigkeit" wie diese "Angleichung an EU-Normen" jedoch für die Zukunft des Schießsports bedeutet, kann sich jeder selbst überlegen.
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Re: Änderung des WaffG steht bevor: Aufbewahrungsrichtlinien

Beitrag von Zaphod » So 19. Mär 2017, 12:35

Wenn das Gesetz so angenommen wird, gilt dann zukünftig, für alle Besitzer von Waffen und ge"F"ten Schußwaffen, wegschließen. Und für die Schreckschußwaffenbesitzer gilt zukünftig ungeladen wegschließen.

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Re: Änderung des WaffG steht bevor: Aufbewahrungsrichtlinien

Beitrag von Famas » So 19. Mär 2017, 17:06

Erste Lesung im Bundestag ist durch.
Zweite und dritte Lesung sind nur noch Formalien vor der Sommerpause.
Man könnte und sollte noch Wind machen.
... und immer schön auf die kommenden Wahlen hinweisen.
Vermutlich kommts aber so.

:F: und Schreckschuss ab dann verschlossen und ungeladen. Bei EWB Waffen nur noch Klasse 0.
Sicherer wird dadurch zwar wie immer nix, aber die Hürde wird höher gelegt.
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Re: Änderung des WaffG steht bevor: Aufbewahrungsrichtlinien

Beitrag von Nightblood » Mo 20. Mär 2017, 08:52

Ich bin etwas irritiert oder hab ich euch falsch verstanden?

Alle meine RAM Waffenkoffer haben eh nen Schloss, was dazu führt, dass die Koffer auch Zuhause verschlossen sind.Somit sollte sich ja für mich und alle die es auch so machen nichts ändern...da ja weggeschlossen, oder wie jetzt?

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Re: Änderung des WaffG steht bevor: Aufbewahrungsrichtlinien

Beitrag von Famas » Mo 20. Mär 2017, 09:57

Wenn du die eh wegschließt zuhause, ändert sich für dich gar nichts.

Du darfst aber künftig nicht mehr einfach zuhause rumliegen lassen (einschließlich zerlegt auf dem Schreibtisch weil du grade am Basteln warst und zB am nächsten Tag weiter machen willst).
Dies beinhaltet auch das "Ausstellen" auf Ständern oder an die Wand hängen.

Ausdrücklich: Zum jetzigen Zeitpunkt (20.03.2017) ist dies noch kein Gesetz, das heißt alles ist beim Alten.
Es folgen noch 2 Lesungen im Bundestag und anschließend die Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Erst mit dieser Veröffentlichung wird es wirksam. Aktuell wird davon ausgegangen, dass das noch sang- und klanglos vor der Sommerpause durchgeschubst wird.
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Re: Änderung des WaffG steht bevor: Aufbewahrungsrichtlinien

Beitrag von Zaphod » Mo 20. Mär 2017, 11:02

Und alle, die sich nen kleinen Waffenschein besorgt haben, dürften Gefahr laufen, ebenfalls ne Aufbewahrungskontrolle über sich ergehen lassen zu müssen. Denn Schreckschusswaffe und Munition müssen dann ebenfalls entladen und verschlossen gelagert werden. Hab selber Keine aber ScheXXe ist's trotzdem. Die Meisten dürften von ihrem zukünftigen Glück noch gar nichts ahnen. :sad:

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Re: Änderung des WaffG steht bevor: Aufbewahrungsrichtlinien

Beitrag von Famas » Mo 20. Mär 2017, 11:47

Das ist im neuen Gesetzestext so nicht explizit erwähnt.
Und für freiwillige Extraarbeit dürfte keine der Ordnungsbehörden irgendwelche Kapazitäten haben.
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